Heute vor 167 Jahren,
am 18. Mai 1848,
zogen die Mitglieder des ersten gesamtdeutschen
Parlamentes in die Paulskirche in Frankfurt/Main.
In den folgenden Monaten beriet die
Deutsche Nationalversammlung über eine
freiheitliche Verfassung und die Bildung
eines deutschen Nationalstaates in Form
einer konstitutionellen Monarchie.
Ohne wirklichen politischen und gesellschaftlichen
Rückhalt sollte diesem ersten Parlament lediglich
eine Dauer von 13 Monaten beschieden sein. Erst
zogen die österreichischen Mitglieder aus, dann
auch die preußischen. Der Rest der Versammlung,
das sogenannte Rumpfparlament, zog schließlich
nach Stuttgart um. Am 18. Juni 1849 wurde es
durch das württembergische Militär gewaltsam
aufgelöst. Der erste Versuch der Demokratie in
Deutschland war grandios gescheitert.
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Heute vor 25 Jahren,
am 18. Mai 1990,
unterzeichnen die Finanzminister der beiden
deutschen Staaten, Walter Romberg (DDR) und
Theo Waigel (BRD), im Gobelinsaal des Palais
Schaumburg in Bonn einen Staatsvertrag, und
legten damit die Bildung einer Währungs-,
Wirtschafts- und Sozialunion fest.
Damit war der Prozess, der zur Deutschen
Wiedervereinigung führte, nicht mehr zu stoppen.
Im selben Jahr, am 23. August, beschloss die Volkskammer
der DDR den Beitritt des Landes zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gemäß Artikel 23.
© drago 2015
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